Durchführungsbestimmungen

Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.

Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

Bremen, 4. Dezember 2017

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